COVID-19 Infos und Dokumente

Nach § 12 der Dreizehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV)

vom 5. Juni 2021 ist folgendes wieder möglich

§ 12
Sport

(1) 1Die Sportausübung und die praktische Sportausbildung ist nach Maßgabe der folgenden Absätze zulässig:

  1. 1.In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 ist

a) mit Testnachweis nach Maßgabe von § 4 Sport jeder Art ohne Personenbegrenzung undb) im Übrigen ohne Testnachweis kontaktfreier Sport in Gruppen von bis zu 10 Personen    oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.

  1. 2. In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht überschritten wird,  ist Sport jeder Art ohne Personenbegrenzung gestattet.

Hinweis: Das Schutz- und Hygienekonzept hat weiter bestand!

  1. Infektionsschutzkonzept (10.11.2021)
  2. Anschreiben Mitglieder (29.05.2020)
  3. Anschreiben Trainingsbeginn (18.05.2020)
  4. Anwesenheitsliste
  5. Bestätigung Übungsleiter
  6. Hygienekontrolle WC-Anlagen
  7. Offizielle Coronavirus-Infos (letzte Aktualisierung 08.06.2021):
  8. Belegung Sportanlage:
  9. Trainingsspiele Fußball: